AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der sauer product GmbH, Frankfurter Straße 73, 64807 Dieburg
– nachstehend „SAUER“ genannt – 
 

pdf Allgemeine Geschäftsbedingung

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sauer und den Verbrauchern und Unternehmen (nachstehend „Kunde/n“ genannt) zur Nutzung des Internetangebotes mit dem Namen „MakeyourProduct“ (Webshop) von Sauer zur Bestellung, Herstellung und Lieferung von Werkstücken und Prototypen nach den von Sauer im Webshop beschriebenen Fertigungstechnologien.
  2. Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Sauer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
  3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Sauer in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  4. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Sauer in eine Geschäftsbeziehung treten.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote von Sauer im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Sauer die Herstellung von Werkstücken und Prototypen nach den im Webshop beschriebenen Fertigungsverfahren zu bestellen.
  2. Ein Vertrag zwischen Sauer und dem Kunden kommt zustande, indem Sauer auf Anforderung des Kunden hin, diesem nach Upload und Eingang der CAD-Vorlage/n (per E-Mail) ein Angebot auf Vertragsschluss unterbreitet und der Kunde dieses Angebot binnen angemessener Frist seinerseits durch entsprechende Erklärung annimmt. Sauer wird dem Kunden den Eingang der Bestellung umgehend bestätigen.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die Bezahlung der Werkstücke und Prototypen erfolgt per Vorkasse, Kreditkarte oder PayPal. Sauer behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
  2. Ungeachtet der vom Kunden gewählten Zahlungsart, ist Sauer erst ab Zahlungseingang, d.h. mit Wertstellung des gesamten Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer und Verpackungs- und Versandkosten) verpflichtet, mit der Herstellung des Werkstückes oder Prototypen zu beginnen. Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen.
  3. Im Einzelfall, insbesondere, soweit es sich beim Kunden um einen „Premiumkunden“ handelt, gewährt Sauer die Möglichkeit des Kaufs auf Rechnung. Der Status „Premiumkunde“ wird durch Sauer festgelegt. In diesem Fall beginnt Sauer umgehend nach Vertragsschluss mit der Herstellung und ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Zugang des Werkstückes oder Prototypen beim Kunden zur Zahlung fällig.
  4. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges zu verzinsen. Der Verzugszins beträgt für das Jahr 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz.
  5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist durch vorstehende Ziffer nicht ausgeschlossen.
  6. Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist

§ 4 Lieferung; Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang, § 3 (2) der AGB, und Herstellung durch Versendung des Werkstückes oder Prototypen an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Die anfallenden Verpackungs- und Versandkosten sowie Zölle oder ähnliche Abgaben, hat der Kunde zu tragen.
  2. Die Art der Versendung und die Höhe der hierfür anfallenden Kosten berechnen sich nach Größe und Gewicht des zu versendenden Werkstücks oder Prototyps.
  3. Sauer schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.
  4. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder dieser in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
  5. Ungeachtet § 4 (4) der AGB wird Sauer das Versandgut gegen die üblichen Transportrisiken auf eigene Kosten versichern.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Das Werkstück / der Prototyp bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer und Verpackungs- und Versandkosten) Eigentum von Sauer. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Sauer nicht zulässig.

§ 6 Preise

Die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise für Werkstücke oder Prototypen verstehen sich als Endpreis, einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

§ 7 Rücktritt

  1. Sauer ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht wurden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, z. B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
  2. Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachter Teilleistungen vertragsgemäß entgegenzunehmen und zu bezahlen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Ist das gelieferte Werkstück / der Prototyp mit einem Mangel behaftet, kann der Kunde von Sauer zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Werkstücks / Prototypen verlangen; ist der Kunde Unternehmer, kann Sauer zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Sauer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
  2. Falls die Nacherfüllung gemäß § 8 (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder Sauer die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen in § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, hat dieser das Werkstück / den Prototyp unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn ein Mangel Sauer gegenüber nicht

a) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung
oder sonst
b) innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

§ 9 Haftungsbeschränkung

  1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Sauer nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Sauer oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglich und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Sauer gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Werkstückes oder aufgrund Bestimmungen des Produkthaftungsge¬setzes bleiben hiervon unberührt.
  2. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Sauer haftet daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Shops „MakeyourProduct“.
  3. Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellte/n CAD-Vorlage/n frei ist/sind von Rechten Dritter, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Geschmacks-/Gebrauchsmuster- oder Patentrechte verletzt werden. Sauer trifft keine eigene Prüfungspflicht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Sollte Sauer dennoch seitens Dritter aufgrund der Verletzung von deren Rechten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, Sauer von jeglicher Haftung freizustellen.

§ 10 Datenschutz

  1. Die im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und nur insoweit Dritten zur Verfügung gestellt, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragszwecks erforderlich ist.
  2. Die vom Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilte E-Mail-Adresse wird von Sauer zum Zwecke der Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt. Der Kunde kann dieser Verwendung durch Mitteilung an Sauer (z. B. per Mail an: info@makeyourproduct.com) jederzeit widersprechen.

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Recht ist ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von Sauer. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine wirksame treten, welche dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.